Praktikanten sind im Betrieb zur Vorbereitung auf einen Hauptberuf tätig, um praktische Erfahrungen und Kenntnisse zu sammeln. Für gewisse Berufe ist eine Praktikantenzeit als Vorbereitung für das Hochschulstudium oder während des Studiums zur Zulassung zum Examen vorgeschrieben. Für Praktikanten gilt teilweise auch das Berufsbildungs-gesetz, nicht aber für Studenten, die innerhalb ihres Studiums und als dessen Bestandteil ein nach den Schulgesetzen der Länder vorgeschriebenes Praktikum absolvieren.
Die Absolvierung von Praktika im Verbundkrankenhaus Bernkastel / Wittlich ist grundsätzlich möglich. Einzelheiten hierzu erfahren Sie in der Gesundheits- und Krankenpflegeschule (Tel.: 06571/ 15 38 510)
Es gibt folgende Arten von Praktika:
1. Vorgeschriebene Praktika
Zwischenpraktikum:
Für Studenten, die immatrikuliert sind und ein vorgeschriebenes Praktikum absolvieren.
Vor- oder Nachpraktikum
Hier sind zwei Gruppen zu unterscheiden: Einige Studienordnungen verpflichten zu einem Vorpraktikum, damit das Studium aufgenommen werden kann. Ähnlich verhält es sich mit dem Nachpraktikum. In diesen Fällen ist nach der Studienordnung ein Praktikum im Anschluss an das Studium zu leisten.
2. Nicht vorgeschriebene Praktika
3. Zwischenpraktikum
4. Vor- oder Nachpraktikum
5. Schüler von Fachoberschulen während der fachpraktischen Ausbildung
Schüler mit dem Abschlusszeugnis einer Realschule oder einem als gleichwertig anerkannten Zeugnis, die in den Fachoberschulen innerhalb von zwei Jahren auf den Erwerb der Fachhochschulreife vorbereitet werden, haben während des ersten Vorbereitungsjahres eine fachpraktische Ausbildung zu leisten. Diese fachpraktische Ausbildung ist als Bestandteil der Gesamtausbildung anzusehen, in der die fachtheoretische Ausbildung überwiegt.
6. Schulpraktikum
Auch das immer häufiger an allgemeinbildenden Schulen angebotene „Schnupper“-Praktikum für die Dauer von etwa 2 Wochen, das in Betrieben und anderen Einrichtungen durchgeführt wird, ist Bestandteil des schulischen Unterrichts. Dieses Praktikum dient dazu, einen ersten Eindruck in die Arbeitswelt zu gewinnen und hat nicht das Ziel, berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben.
7. Weitere Pflegepraktika
Freiwillige Praktika können zwischen zwei Wochen bis zu 12 Monaten gewährt werden. Pflichtpraktika werden für Pflegehelfer, Kinderpflege, Altenpflege, Medizinstudium, Medizinisch-technische Ausbildung sowie für den Rettungsdienst angeboten. Weiterhin werden Vorpraktika für die Ausbildung zur/m Krankenpflegehelfer/in und zur/m Gesundheits- und Krankenpfleger/in ermöglicht.