Ab Montag, den 20.12.2021 sind im Verbundklinikum Krankenbesuche nach der 2G-plus-Regel möglich. Für einen Krankenbesuch bei stationären Patienten in den zwei Kliniken in Wittlich und Bernkastel-Kues müssen die Besucher neben einem Nachweis ihrer vollständigen Impfung oder Genesung auch eine tagesaktuelle negative Testbescheinigung eines offiziellen Testzentrums vorweisen. Diese zusätzliche Bescheinigung ist auch für Personen mit einer Boosterimpfung nötig. Eine Kontrolle der Nachweise erfolgt im Hauptzugangsbereich durch Sicherheitspersonal.
„Mit Blick auf die kommenden Weihnachtstage sind wir sehr froh, für unsere Patienten wieder Krankenbesuche ermöglichen zu können“, betont Pflegedirektorin Irene Baranowsky. „Die kontrollierte 2G-plus-Regelung gewährleistet für unsere Patienten und Mitarbeitenden eine hohe Sicherheit.“
Nach der 1-1-1 Regel kann jeder Patient täglich 1 Besucher für 1 Stunde empfangen. Das Tragen einer FFP2-Maske ist für alle Besucher im Klinikum verbindlich; zudem werden die Kontaktdaten der Besucher erfasst. Die Besuchszeiten an beiden Klinikstandorten sind 14.00 - 18.00 Uhr. In medizinischen Härtefällen können Ausnahmeregelungen mit den Stationen abgesprochen werden, wie z.B. in der Intensiv- oder Palliativmedizin. Das allgemeine Besuchsverbot in der Wittlicher Geburtshilfe und Wochenstation bleibt bestehen, wobei die Schwangere / junge Mutter auch weiterhin eine feste Begleitperson bestimmen kann.
Der Zugang zu allen Praxen, Ambulanzen und Sprechstunden im Klinikum ist weiterhin unbeschränkt möglich und von der neuen 2G-plus-Regelung nicht betroffen.