Liebe Ärztinnen und Ärzte,
wir freuen uns, dass wir Ihr Interesse für unser Verbundkrankenhaus Bernkastel / Wittlich geweckt haben. Anbei erhalten Sie Informationen über die Einstiegsmöglichkeiten bei uns sowie einen Leitfaden über eine Arbeitserlaubnis als Ärztin oder Arzt in Deutschland.
Sie haben unterschiedliche Möglichkeiten bei uns tätig zu werden:
1. Hospitation und Famulatur:
- Bei uns können Sie sowohl Ihre Famulatur absolvieren ebenso wie eine Hospitation. Bei einer freiwilligen Hospitation haben wir einen Zeitraum von zwei Wochen bis zwei Monaten vorgesehen. Für eine Hospitation erhalten Sie bei uns kostenlose Verpflegung sowie eine kostenlose Unterbringungsmöglichkeit in unserem Personalwohnheim. Der Zeitraum ist individuell gestaltbar. Sie benötigen für die Famulatur und die Hospitation keinen Sprachnachweis, wünschenswert wäre allerdings mindestens ein Deutsch Sprachniveau B2.
- Sie können durch die Famulatur oder die Hospitation den gesamten Ablauf der stationären Therapie bei uns kennenlernen. Ebenso können Sie sich mit Arbeitsabläufen in unserer Einrichtung vertraut machen und u.a. sich Einblicke in das deutsche Gesundheitswesen verschaffen. Über die fortlaufenden Teambesprechungen erhalten Sie ebenfalls Einblicke und nehmen an diesen teil.
- Alle Kontaktpersonen der jeweiligen Fachabteilung finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Medizin und Pflege“. Klicken Sie in der von Ihnen gewünschten jeweiligen Fachabteilung einfach auf den Button "Kontakt".
Über die Stellenbörse auf unserer Homepage können Sie sich bewerben.
2. Direkteinstieg:
- Bei uns können Sie auch nach erfolgreichem Medizinstudium als Arzt tätig werden. Hierbei unterstützen wir Sie bei den Formalitäten. Während Sie auf alle wichtigen Bestätigungen Ihrer Unterlagen warten (Approbation oder Berufserlaubnis) können Sie bei uns eine vorgezogene Einarbeitung im Rahmen einer Hospitation genießen. Hierfür erhalten Sie ein „Taschengeld“ von 200,00 Euro monatlich. In dieser Einarbeitung werden Ihnen Themen wie das Schreiben von Arztbriefen sowie das Führen von Aufnahmegesprächen nähergebracht. Des Weiteren werden Sie an Teamsitzungen teilnehmen. In den Supervisionen und Kurvenvisiten werden Ihnen Hilfestellungen für den beruflichen Alltag gegeben. Wir bieten allen ausländischen Mitarbeitern einen professionellen und berufsbezogenen Sprachkurs einmal in der Woche an.
Unterlagen für eine Anstellung als Arzt:
- Wer in Deutschland nach einer erfolgreich abgeschlossenen ärztlichen Ausbildung als Arzt arbeiten möchte, benötigt hierfür eine Approbation oder eine (vorübergehende) Berufserlaubnis nach § 10 BÄO. Hierbei sind folgende Unterscheidungen zu beachten:
EU-Bürger und Bürger des EWR | Bürger aus Drittstaaten ("Nicht-EU-Bürger") |
Beantragung einer Approbation | Beantragung der (vorübergehenden) Berufserlaubnis. Diese wird in der Regel für 2 Jahre ausgestellt. In diesem Zeitraum soll die Approbation beantragt werden |
Anerkennung des Facharzttitels bei der Bezirksärztekammer Trier nach erfolgreicher Beantragung der Approbation | Anerkennung des Facharzttitels bei der Bezirksärztekammer Trier nach erfolgreicher Beantragung der Approbation |
WICHTIG: Approbation oder Berufserlaubnis kann nur in einem deutschen Bundesland beantragt werden!
Standort | Regierung / Ärztekammer |
Bernkastel-Kues und Wittlich
Bezirksärztekammer Trier | Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Koblenz |
- Hinzu kommt, dass Sie eine sogenannte Fachsprachenprüfung absolvieren müssen. Voraussetzung für die Zulassung zur Fachsprachenprüfung sind allgemeine Sprachkenntnisse und -fähigkeiten des Sprachniveaus B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprache (GER).
- In der Fachsprachenprüfung werden Sie dann auf Fachsprachkenntnisse und -fähigkeiten im berufsspezifischen Zusammenhang auf dem Sprachniveau C1 nach GER geprüft.
- Ausführliche Informationen zur Fachsprachenprüfung finden Sie unter folgendem Link: https://aerztekammer-mainz.de/wbKenntnispruefung.php
- Sobald Sie eine Anerkennung Ihrer Approbation erhalten haben, gilt diese unbefristet und deutschlandweit.
Eine Berufserlaubnis gilt in der Regel 2 Jahre für das Bundesland Rheinland-Pfalz.
- Alle notwendigen Unterlagen befinden sich auf den oben genannten Links. Hier können Sie Formulare, Dokumente und weitere Informationen herunterladen.
Nach der Anerkennung Ihrer Approbation oder Berufserlaubnis sollten Sie sich informieren über:
1. Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis:
Ärztinnen und Ärzte aus dem EU-Raum benötigen weder eine Arbeits- noch eine Aufenthaltserlaubnis. Dies gilt seit 01.01.2014 auch für Ärzte aus Rumänien und Bulgarien. Für alle übrigen gibt es mittlerweile ein vereinfachtes Verfahren, die sogenannte Blaue Karte EU.
2. Krankenversicherung:
Zu Ihrer Einstellung benötigen Sie eine Krankenversicherung. In Deutschland gibt es zwei unterschiedliche Krankenversicherungssysteme (gesetzliche und private Krankenversicherung). Nähere Informationen finden Sie unter: http://www.krankenkassen.net/private-krankenversicherung/unterschied-pkv-gkv.html
3. Rentenversicherung:
Sobald Sie die Tätigkeit als Arzt/Ärztin aufnehmen, werden Sie Mitglied bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Bezirksärztekammer Trier und der Ärzteversorgung Trier. Ärztinnen und Ärzte zahlen jeweils 50 % des Rentenversicherungsbeitrages (aktuell 18,6 % von dem Bruttomonatsgehalt) in die Ärzteversorgung (eine sogenannte Ständeversicherung) ein. Das bedeutet 9,30 % werden in die Ärzteversorgung automatisch mit einbezahlt. Um diese automatische Einzahlung zu gewährleisten, muss ein Antrag auf Befreiung bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.
Weitergehende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite der Ärzteversorgung Trier: http://www.ve-trier.de
4. Lohnsteuer-ID:
Sobald Sie einen Wohnsitz haben und sich dort bei der der Meldebehörde der örtlichen Gemeinde angemeldet haben, erhalten Sie von den Finanzbehörden automatisch eine Lohnsteuer-ID zugesandt. Näheres dazu finden Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern: https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/SteuerlicheIdentifikationsnummer/steuerlicheidentifikationsnummer_node.html#js-toc-entry2
