Praktikum im Krankenhaus
Praktikanten sind im Betrieb zur Vorbereitung auf einen Hauptberuf tätig, um praktische Erfahrungen und Kenntnisse zu sammeln. Für gewisse Berufe ist eine Praktikantenzeit als Vorbereitung für das Hochschulstudium oder während des Studiums zur Zulassung zum Examen vorgeschrieben.
Für Praktikanten gilt teilweise auch das Berufsbildungsgesetz, nicht aber für Studenten, die innerhalb ihres Studiums und als dessen Bestandteil ein nach den Schulgesetzen der Länder vorgeschriebenes Praktikum absolvieren.
Gerne können Sie sich um einen der verschiedenen Praktikumsplätze im Verbundkrankenhaus Bernkastel/Wittlich bewerben (nach Verfügbarkeit):
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Vorgeschriebene Praktika:
Zwischenpraktikum: Für Studenten, die immatrikuliert sind und ein vorgeschriebenes Praktikum absolvieren.
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Vor- oder Nachpraktikum:
Hier sind zwei Gruppen zu unterscheiden: Einige Studienordnungen verpflichten zu einem Vorpraktikum, damit das Studium aufgenommen werden kann. Ähnlich verhält es sich mit dem Nachpraktikum. In diesen Fällen ist nach der Studienordnung ein Praktikum im Anschluss an das Studium zu leisten.
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Nicht vorgeschriebene Praktika:
Praktika, die freiwillig absolviert werden, also ohne dass sie in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sind.
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Vor- oder Nachpraktikum:
Wenn ein Student vor Aufnahme des Studiums oder im Anschluss daran ein in der Studien- oder Prüfungsordnung nicht vorgeschriebenes Praktikum ableistet.
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Schüler von Fachoberschulen während der fachpraktischen Ausbildung:
Schüler mit dem Abschlusszeugnis einer Realschule oder einem als gleichwertig anerkannten Zeugnis, die in den Fachoberschulen innerhalb von zwei Jahren auf den Erwerb der Fachhochschulreife vorbereitet werden, haben während des ersten Vorbereitungsjahres eine fachpraktische Ausbildung zu leisten. Diese fachpraktische Ausbildung ist als Bestandteil der Gesamtausbildung anzusehen, in der die fachtheoretische Ausbildung überwiegt.
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Schulpraktikum:
Auch das immer häufiger an allgemeinbildenden Schulen angebotene „Schnupper“-Praktikum für die Dauer von etwa 2 Wochen, das in Betrieben und anderen Einrichtungen durchgeführt wird, ist Bestandteil des schulischen Unterrichts. Dieses Praktikum dient dazu, einen ersten Eindruck in die Arbeitswelt zu gewinnen und hat nicht das Ziel, berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben.
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Weitere Pflegepraktika:
Freiwillige Praktika können zwischen zwei Wochen bis zu 12 Monaten gewährt werden. Pflichtpraktika werden für Pflegehelfer, Kinderpflege, Altenpflege, Medizinstudium, Medizinisch-technische Ausbildung sowie für den Rettungsdienst angeboten. Weiterhin werden Vorpraktika für die Ausbildung zur/m Krankenpflegehelfer/in und zur/m Gesundheits- und Krankenpfleger/in ermöglicht.
Kontakt:
• Freiwillige Praktika / Schulpraktikum / Kurzpraktika
Sabrina Klein, Zentrale Praxisanleitung, Telefon 06571 15-34540, E-Mail praxisanleitung@verbund-krankenhaus.de
• Bundesfreiwilligendienst / Jahrespraktikum in der Pflege
Thomas Pesch, Stellv. Pflegedirektor, Telefon 06571 15-34515, E-Mail t.pesch@verbund-krankenhaus.de
• Verwaltung
Personalabteilung, Tel.: 06571 15-30125
• Technik
Herr Becker (Techn. Leiter), Tel.: 06571 15-36210
Bewerbungen an die E-Mail bewerbungen@verbund-krankenhaus.de oder ganz einfach über unser Online-Bewerbungsformular